Neuigkeiten aus der Branche

Zwei Ministerien: Eigenbau fördern, Energiespeicher kaufen oder Kapazitäten zur Spitzenlast abbauen

2021-08-17
Bekanntmachung der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und der Nationalen Energiebehörde zur Ermutigung von Unternehmen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Spitzenlastausgleichskapazitäten zu bauen oder zu erwerben und den Umfang der Netzanbindung zu erhöhen

Entwicklungs- und Reformoperation (2021) Nr. 1138
Die wichtigsten Punkte der Bekanntmachung lauten wie folgt:
1. Verstehen Sie die Bedeutung und Dringlichkeit, den Umfang der Netzanbindung erneuerbarer Energien zu erhöhen
2. Führen Sie die Marktteilnehmer an, um den Umfang der Netzanbindung erneuerbarer Energien über mehrere Kanäle zu erhöhen
(1) Erhöhung der netzgekoppelten Verbrauchskapazität erneuerbarer Energien über mehrere Kanäle.
(2) Ermutigen Sie Stromerzeugungsunternehmen, ihre eigenen Energiespeicher oder Kapazitäten zum Abbau von Spitzenlasten aufzubauen, um den Umfang der Netzanbindung zu erhöhen.
(3) Ermöglichen Sie Stromerzeugungsunternehmen, Energiespeicher oder Spitzenlastkapazität zu erwerben, um den Umfang der Netzanbindung zu erhöhen.
(4) Ermutigen Sie mehrere Kanäle, um die Spitzenlast-Ressourcen zu erhöhen.
3. Bestätigung und Verwaltung von selbstgebauten und mitgebauten Kapazitäten zum Ausgleich von Spitzenlasten und zur Energiespeicherung
(1) Das selbstgebaute Peak-Shaving-Ressourcenverfahren ist mit der Ratio-Anforderung verknüpft.
(2) Die Co-Construction-Peak-Shaving-Ressourcenmethode ist mit der Verhältnisanforderung verknüpft.
(3) Bei Eigen- und Gemeinschaftskonstruktionen werden die Spitzenabtragungs- und Energiespeicherfähigkeiten ermittelt.
(4) Stärkung des Betriebs und Managements von Eigenbau- und Gemeinschaftsbauprojekten zur Spitzenlastregelung und Energiespeicherung.
Vier. Bestätigung und Verwaltung des Kaufs von Spitzenlastausgleichs- und Energiespeicherkapazitäten
(1) Die Hauptmethode zum Kauf von Ressourcen zur Spitzenwertreduzierung.
(2) Der Kauf von Peak-Shaving-Ressourcen ist an die Ratio-Anforderung gebunden.
(3) Erwerb von Peak-Shaving und Bestimmung der Energiespeicherkapazität.
(4) Stärkung des Betriebsmanagements beim Einkauf von Spitzenlastausgleichs- und Energiespeicherprojekten.
5. Selbst gebaute oder zugekaufte Mengenstandards und dynamische Anpassung von Peak-Shaving und Energiespeicherkapazität
(1) Identifizierung von Pumpspeichern, elektrochemischen Energiespeichern und Peak-Shaving-Kapazität von CSP-Stationen.
(2) Identifizierung der gaselektrischen Spitzenregulierungsfähigkeit.
(3) Ermittlung der Spitzenlastkapazität für die flexible Herstellung und Umwandlung von Kohlekraftwerken.
(4) allgemeine Vorkehrungen für die Bau- und Inbetriebnahmesequenz von Stromerzeugungs- und Spitzenlastausgleichsprojekten zu treffen.
(5) Einrichtung eines dynamischen Anpassungsmechanismus für Spitzenlastausgleichs- und Energiespeicherkapazitätsstandards und Verteilungsverhältnisse.
6. Betrieb und Überwachung des Peak-Shaving- und Energiespeicher-Handelsmechanismus
(1) Ungenutzte Peak-Shaving-Ressourcen können an andere Marktteilnehmer gehandelt werden.
(2) Der Indexhandel ist landesweit zu koordinieren.
(3) Stärkung der Betriebsaufsicht.
Sieben, Schutzmaßnahmen
(1) Organisationsführung stärken.
(2) Die Netzbetreiber nehmen ihre Aufsichts- und Netzanschlusspflichten ernstlich wahr.
(3) Verbesserung des Belohnungs-, Bestrafungs- und Bewertungsmechanismus.
Nationale Entwicklungs- und Reformkommission
Nationale Energiebehörde
29. Juli 2021
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